Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Renée Gerove OHG

1 Allgemeines
1.1 wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Einkaufs- und / oder Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung der Bedingungen des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2 Preise. Edelmetallanlieferung Zahlung
Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind freibleibend ab Werk. Sie schließen Fracht, Versicherung, Zoll und Mehrwertsteuer nicht ein
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ohne zusätzlichen Gewinn entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
              Zahlungsbedingungen ( jeweils ab Rechnungsdatum):

10 Tage 5% Skonto, 
21 Tage rein netto,
Skonto wird nur bei fristgerechter Geldzahlung,
nicht jedoch bei Edelmetallanlieferungen Gewährt.

2.4 Wenn wir bei Kauf- und Werklieferungsverträgen dem Kunden gestatten, nur den Faconpreis in Geld zu zahlen und im übrigen die Schuld durch Anlieferung einer entsprechenden Menge Edelmetall zu tilgen (sog. ,,gespaltener Kaufpreis"), hat die Edelmetallbeistellung Zug um Zug gegen Lieferung der Ware zu erfolgen.
Die Anlieferung des Edelmetalls erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Anlieferung geht das Edelmetall in unser Eigentum über. Es wird dem Kunden auf Metallkonto gutgeschrieben. Skonto wird nicht gewährt.
Bei schuldhaft verspäteter Anlieferung ist der Kunde verpflichtet, uns einen etwaigen hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten sind vorn Kunden zu tragen.
Der Kunde darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und wenn die ihm zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen deutschen Basiszinssatz p.a.zu fordern.
3. Lieferung Gefahrübergang und Lieferzeit
3.1 Die Ware reist auf dem Weg zum Kunden und auch im Fall einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf einem berechtigten Gewährleistungsfall beruht, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei Frankolieferungen.
3.2 Wir sind in zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
3.3 Folgende Ereignisse bewirken - soweit leistungshemmend eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist: Umstände höherer Gewalt, die erst nach Vertragsabschluß eintreten oder uns bei Vertragsabschluß unverschuldet unbekannt sind; sonstige nach Vertragsabschluß eintretende außergewöhnliche, für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse; nachträglich Streiks und rechtmäßige Aussperrungen.
3.4 Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug haften wir nur für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auf Verzugsschadensersatz.
Setzt uns der Besteller im Falle des Lieferverzugs eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosen Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
Die Haftungsbegrenzungen gern. Absatz (4) und Absatz (5) gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. In diesen Fällen sind wir jedoch nur zum Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens verpflichtet.
4 Ergänzende Regelung für Auswahlgeschäfte
4.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auswahlgeschäfte vorbehaltlich der in diesem Abschnitt enthaltenen Sonderregelung
4.2 Den Kunden auf dessen Wunsch zur Auswahl überlassene Waren gelten als endgültig käuflich übernommen, wenn und soweit wir sie nicht innerhalb einer vereinbarten oder mangels Vereinbarung innerhalb der in den Begleitpapieren von uns angegebenen oder bei zunächst unbefristeten Auswahlen innerhalb einer nachträglich von uns gesetzten angemessenen Frist zurückerhalten.
4.3 Mit der Übergabe der Auswahlware an den Kunden bzw. bei Versendung an den Beförderer geht alle Gefahr, insbesondere die des unverschuldeten Untergangs und Abhandenkommens, auf den Kunden über.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Auswahlware ausreichend gegen Raub, Einbruchdiebstahl, räuberische Erpressung, Feuer und Wasserschäden zu versichern und tritt seine Ansprüche gegenüber der Versicherung aus künftigen Schadensfällen im voraus sicherungshalber an uns ab. Da sich die Verweisungsnorm geändert hat: Ziff. 7..9 gilt entsprechend.
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Kunde unsere Auswahlwaren Dritten nicht in Kommission oder zur Auswahl überlassen.
Bei Rücksendung von Auswahlen trägt der Kunde die Gefahr des unverschuldeten Untergangs und der unverschuldeten Beschädigung.
5 Mängelrüge. Gewährleistung und Haftung
5.1 Erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen.
5.2 Bei berechtigten Mängelrügen sind wir dem Kunden gegenüber nur nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung oder nach seiner Wahl Wandlung begehren.
5.3 Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelschäden und / oder Mangelfolgeschäden sind ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung und wegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Nebenpflichten. Vorstehende Haftungsfreizeichnung greift nicht ein

1. wenn der von uns gelieferten Ware zugesicherte Eigenscharten fehlen. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, kommen wir aber nur auf, wenn die Zusicherung den Kunden gerade gegen einen Mangelfolgeschaden dieser Art absichern sollte;
2. wenn einer der Fälle vorliegt, bei denen nach Ziff. 6 dieser Bedingungen gehaftet wird.

6 Sonstige Schadensersatzansprüche
6.1 Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art sind - ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur - ausgeschlossen. Dies betrifft auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten. - Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht
Sonstige Schadensersatzansprüche
6.1 Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art sind - ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur - ausgeschlossen. Dies betrifft auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten. - Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht

1. bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen unserer Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen,
2. wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben,
3. soweit nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Sache verschuldensunabhängig für Tod, Körper- und Gesundheitsschäden oder Schäden an überwiegend privat genutzten Sachen gehaftet wird sowie bei Fällen des anfänglichen Unvermögens oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit -

6.2 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender - auch künftiger - Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen ist. Bei laufender Rechnung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
Wenn wir im Interesse des Kunden als Aussteller eines Umkehr- bzw. Akzeptantenwechseis eine wechselmäßige Haftung eingehen, erlöschen unsere Rechte aus Eigentumsvorbehalt erst, wenn der Kunde den Wechsel voll eingelöst oder uns von unserer wechselmäßigen Haftung völlig freigestellt hat.
7.3 Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. - Wenn der Kunde noch nicht bezahlte Eigentumsvorbehaltsware an Dritte weiterveräußert, muß er seinerseits bei Kreditgeschäften einen Eigentumsvorbehalt mit dem Abnehmer vereinbaren.
7.4 Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber in Höhe unseres Rechnungspreises einschließlich Mehrwertsteuer sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und vorn Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung sowie Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ( Konkurs oder Vergleich). Der Kunde hat uns dann auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen.
Nimmt der Kunde seine Forderung aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo sowie auf einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnisses etwa bestehenden Überschuß (kausaler Schlußsaldo ) im voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiterveräußerten Ware sicherheitshalber an uns ab.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberischer Erpressung, Feuer und Wasserschaden zu versichern. Der Kunde tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Zugriffen Dritter (z. B. Pfändungen oder Beschlagnahme) auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde unverzüglich unter Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen ( z. B. Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu unterrichten.
Der Kunde verpflichtet sich dazu, unsere Originaletiketten bis zum Weiterverkauf an der Ware zu belassen oder bei Verwendung eigener Etiketten durch geeignete Kennzeichnung die Ware als aus unseren Lieferungen stammend auszuweisen.
Bei Zahlungsverzug und sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten sowie die Zurücknahme unserer Ware durch uns selbst gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
8 Rechte bei Vermögensverschlechterung - Gutschriftserteilung
8.1 Bei nach Vertragsschluß z. B. durch Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetretener wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden sind wir - unbeschadet aller sonstigen Rechte - zu folgenden Maßnahmen befugt.
Das Recht der Vorfälligkeitsstellung in Abschnitt b) steht uns ferner schon dann zu, wenn der Kunde mit mindestens 25 % seiner Gesamtverbindlichkeiten (einredefreie Hauptforderungen) länger als 3 Monaten in Zahlungsverzug geraten ist.

a) Soweit wir unsere Lieferungen noch nicht erbracht haben, sind wir bezüglich dieser Verträge zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist keine ausreichende Sicherheit geleistet oder seine Gegenleistung nicht erbracht hat

b) Soweit wir unsere Lieferungen schon erbracht haben, können wir daraus resultierende noch nicht fällige Forderungen einschließlich solcher, für die Wechsel oder Schecks hingegeben wurden, mit sofortiger Wirkung fällig stellen -

8.2 Bei endgültigen Warenrücknahmen wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Kunden erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns Abschläge vor entsprechend

a) Dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (z. b. wegen Kosten gegebenenfalls erforderlicher Auffrischungsarbeiten wegen Neuetikettierungskosten bei vom Kunden entfernten oder während der Lagerzeit beschädigten und unansehnlich gewordenen Originaletiketten);

b) einer in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung infolge modischer Überalterung oder technischer Weiterentwicklung;

C) einem im Vergleich zum Rechnungstag gesunkenen Edelmetallkurs. Maßgeblich ist der Kurs des Tages, an dem die Vorbehaltsware wieder in unseren Besitz gelangt.

Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, daß ein Abschlag nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang berechtigt ist -
9 Urheberschutz
9.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergl. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden.

Jeder schuldhafte Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.

10 Datenverarbeitung
1o.l Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand. Recht. innergemeinschaftlicher Erwerb
11.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschließlich unser Geschäftssitz.
11.2 Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheck klagen, bei kaufmännischen Kunden für beide Teile unser Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Kunden. Die Wahlgerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber kaufmännischen Kunden mit Sitz im Ausland.
11.3 Abnehmer aus EG-Mitgliedsstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem Erwerb ab dem o1.o1.1993 zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns möglicherweise entsteht

1. aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst

2. aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des Kunden über seine für die Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse ( Z. B. hinsichtlich der ,,Erwerbsschwelle" oder bei Angabe falscher Identifikationsnummer).

11.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluß des UN Kaufrechtsübereinkommens für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht

 

Renée Gerove OHG Postfach 101504 75179 Pforzheim 07231-983510

 

 

Copyright © 1999-2000  Michael Schaller
Stand: 01. November 2008